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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

STRONGMOVE GmbH
Trierer Str. 51
50674 Köln

Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB113404

Verantwortlicher Geschäftsführer:
Björn Schinke

 

§ I - PRÄAMBEL

I.1 Die nachstehenden AGB gelten für Klienten, die als Privatpersonen oder Unternehmen Dienstleistungen der STRONGMOVE GmbH in Anspruch nehmen. Der Vertragsschluss erfolgt zwischen der STRONGMOVE GmbH, Trierer Str. 51, 50674 Köln im Folgenden als STRONGMOVE bezeichnet und dem Klienten.

I.2 Die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch außerhalb Deutschlands.

I.3 Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem jeweils vom Klienten individuell gebuchten Coaching- bzw. Personal Training-Produkt (im Folgenden der Einfachheit immer als Coaching bezeichnet).

I.4 Das Coaching bietet ein auf die Klienten maßgeschneidertes Programm zur Förderung des gesundheitlichen Wohlbefindens entsprechend der vom Klienten genannten Ziele, Bedürfnisse sowie Fähigkeiten. Ein konkreter Erfolg wird dem Klienten durch STRONGMOVE nicht geschuldet.

I.5 Das Coaching von STRONGMOVE stellt keine ärztliche Maßnahme, Psychotherapie, Krankengymnastik oder therapeutische Behandlung dar und ersetzt diese nicht.

I.6 Das auf den Klienten zugeschnittene Programm basiert auf den vom Klienten getätigten Angaben zu seinem Gesundheitszustand und Lebensumständen.

 

§ II - TERMINVEREINBARUNG

II.1 Die Terminvereinbarung erfolgt nach konkreter Absprache im Voraus mit dem Klienten und ist verbindlich. 

II.2 Die bei Vertragsbeginn vereinbarte Anzahl von Coaching-Einheiten sind innerhalb der Vertragslaufzeit zu nehmen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verfällt der Anspruch des Klienten. Die ausgefallenen Zeiten werden voll berechnet.

II.3 Terminänderungen und -absagen müssen STRONGMOVE frühestmöglich, d.h. bei Erkennbarkeit der Verhinderung und spätestens 48 Stunden vor der betroffenen Coaching-Einheit persönlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Diesbezügliche Mitteilungen per Email oder SMS müssen mindestens 48 Stunden vor der betroffenen Coaching-Einheit erfolgen und bedürfen einer Bestätigung durch STRONGMOVE.

II.4 Für die aufgrund einer rechtzeitigen Absage ausgefallenen Zeiten wird ein Nachholtermin innerhalb von 10 Tagen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin im Rahmen der Vertragslaufzeit zwischen den Parteien durchgeführt. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verfällt der Anspruch des Klienten auf Durchführung eines Nachholtermins. Die ausgefallenen Zeiten werden voll berechnet. 

II.5 Vereinbarte Termine können ein Mal verschoben bzw. abgesagt werden. Der Anspruch auf Durchführung des Termins verfällt bei Nichtwahrnehmung des Nachholtermins. Die ausgefallenen Zeiten werden voll berechnet.

II.6 Im Falle der Terminabsage durch STRONGMOVE wird der ausgefallene Termin nachgeholt. 

II.7 Ist die Anreise zu einem Termin aufgrund von widrigen Wetterverhältnissen nachvollziehbar zu gefährlich (z.B. Glätte), kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Der Klient hat zwecks Vereinbarung eines Ersatztermins frühestmöglich zu STRONGMOVE Kontakt aufzunehmen.

II.8 Bei nicht rechtzeitigen Absagen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Leistungsbetrages oder Vereinbarung eines Nachholtermins. Aufgrund der Vereinbarung des Termins hat der Klient die bei STRONGMOVE angefallenen Kosten z.B. Buchungs- und Fahrtkosten zu erstatten.

II.9 Beruht die Verhinderung des Klienten und die damit begründete Terminabsage auf gesundheitlichen Gründen, sind diese durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Ist eine gesundheitliche Verhinderung zur Terminwahrnehmung für den Klienten absehbar, so ist diese unverzüglich, spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, STRONGMOVE gegenüber anzuzeigen. Im Falle der Terminabsage aus gesundheitlichen Gründen gilt II.4.

II.10 Alle Coaching-Termine können persönlich oder per Videoübertragung durchgeführt werden. Die Durchführung des Termins per Videoübertragung stellt eine zur persönlichen Durchführung des Termins gleichwertige Coaching-Einheit dar, bei der die übliche Vergütung und Kosten für vertragliche Leistungen von STRONGMOVE berechnet werden.

 

§ III - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

III.1 Die Vergütung und Kosten für die vertraglichen Leistungen von STRONGMOVE richten sich nach dem individuell durch den Klienten gebuchten Coaching-Produkt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

III.2 Mit der Anmeldung und Abgabe seiner Bankverbindung bei STRONGMOVE erteilt der Klient STRONGMOVE eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren zur Einziehung der vertraglich vereinbarten Gebühren. Dafür ist keine weitere Unterschrift notwendig. 

 

§ IV - GESUNDHEITSCHECK

IV.1 STRONGMOVE empfiehlt allen Klienten vor der Durchführung der von STRONGMOVE zur Verfügung gestellten Trainingspläne sowie vor der Aufnahme eines Personal Trainings die Durchführung einer ärztlichen Sporttauglichkeitsprüfung.

IV.2 Der Klient versichert, dass die gegenüber STRONGMOVE gemachten Angaben zu seiner Person und seinem gesundheitlichen Zustand vollständig, wahrheitsgemäß und seinem Kenntnisstand entsprechend sind. 

IV.3 Hat der Klient gesundheitliche Bedenken zur Durchführung eines Coachings, so hat er diese unverzüglich gegenüber STRONGMOVE anzuzeigen.

IV.4 Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie gesundheitliche Beschwerden jeglicher Art unverzüglich gegenüber STRONGMOVE anzuzeigen.

 

§ V - HAFTUNGSAUSSCHLUSS

V.1 Die Durchführung des von STRONGMOVE zur Verfügung gestellten Coaching-Programms erfolgt auf eigene Verantwortung bzw. Risiko des Klienten.

V.2 Die durch einen Coach von STRONGMOVE gemachten Äußerungen hinsichtlich des körperlichen Gesundheitszustandes sowie Fitnesszustandes des Klienten sind ausschließlich nichtmedizinische Feststellungen bzw. Hinweise. Sie stellen keine ärztliche oder medizinische Diagnose dar.

V.3 STRONGMOVE schließt gegenüber seinen Klienten jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruhen.

V.4 STRONGMOVE haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die der Klient infolge eigenständiger, unsachgemäßer oder nicht angeleiteter Durchführung des Trainings oder Benutzung eines Trainingsgeräts erleidet.

V.5 STRONGMOVE schuldet nicht die Erfüllung eines bei Vertragsabschluss gewollten Erfolgs.

V.6 Nimmt der Klient Leistungen von Ärzten, sonstigen Personen oder Unternehmen in Anspruch, die ihm von STRONGMOVE empfohlen wurden, geschieht dies auf eigene Verantwortung des Klienten.

 

§ VI - DATENSCHUTZ

VI.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von STRONGMOVE gespeichert, vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erfüllung des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstands genutzt.

VI.2 Personenbezogene Daten werden auf Verlangen des Klienten unverzüglich, spätestens aber 48 Monate nach Ende der Vertragslaufzeit gelöscht.

VI.3 Im Übrigen gelten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

 

§ VII - ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VII.1 STRONGMOVE behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist.

VII.2 Der Klient kann nach Bekanntgabe der geänderten Fassung innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe widersprechen. Wenn ein Widerspruch nicht erfolgt, gilt die geänderte Fassung als genehmigt. Im Falle des Widerspruchs behält sich STRONGMOVE vor, das mit dem Klienten geltende Vertragsverhältnis vor Ende der Vertragslaufzeit zu beenden oder unter Geltung der alten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortzuführen.

VII.3 Dem Klient steht hinsichtlich VII.2 kein Wahlrecht zu.

 

§ VIII - SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

 

§ IX - GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart.

 

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